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   LAG Hessen, 29.06.2023 - 9 Sa 1191/22 SK   

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LAG Hessen, 29.06.2023 - 9 Sa 1191/22 SK (https://dejure.org/2023,40240)
LAG Hessen, Entscheidung vom 29.06.2023 - 9 Sa 1191/22 SK (https://dejure.org/2023,40240)
LAG Hessen, Entscheidung vom 29. Juni 2023 - 9 Sa 1191/22 SK (https://dejure.org/2023,40240)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (20)

  • ArbG Hamburg, 03.05.2022 - 11 Ca 440/21

    Vergütung - freigestelltes Betriebsratsmitglied - Verkaufsprovisionen

    Auszug aus LAG Hessen, 29.06.2023 - 9 Sa 1191/22
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 20. Juli 2022 - 11 Ca 440/21 SK - wird zurückgewiesen.

    Wegen des weiteren unstreitigen Sachverhalts und des Vortrags der Parteien im ersten Rechtszug wird auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils des Arbeitsgerichts vom 20. Juli 2022 - 11 Ca 440/21 SK (Bl. 274-289 d.A.) - Bezug genommen, § 69 Abs. 2 ArbGG.

    Mit am 20. Juli 2022 verkündetem Urteil - 11 Ca 440/21 SK (Bl. 274-289 d.A.) -hat das Arbeitsgericht der Klage stattgegeben.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 20. Juli 2022 - 11 Ca 440/21 SK abzuändern und die Klage abzuweisen.

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 20. Juli 2022 - 11 Ca 440/21 SK - ist nach §§ 8 Abs. 2, 64 Abs. 2 Buchst. b ArbGG statthaft und auch im Übrigen zulässig, insbesondere form- und fristgerecht eingelegt sowie für die Berufungskammer in ausreichendem Maß begründet worden, §§ 66 Abs. 1 ArbGG; 519, 520 Abs. 1, 3 und 5 ZPO.

  • BAG, 26.02.2020 - 4 AZR 48/19

    Tarifvertrag - Ausgestaltung durch Dritte - Normenklarheit

    Auszug aus LAG Hessen, 29.06.2023 - 9 Sa 1191/22
    Zuordnungsprobleme entstehen jedoch, wenn Vereinbarungen auch von Personen oder Stellen unterzeichnet werden, deren Regelungskompetenz sich nicht auf sämtliche Regelungsgegenstände erstreckt oder wenn unklar bleibt, wer für welche Regelungsbestandteile der Normurheber ist (BAG, Urteil vom 26. Februar 2020 - 4 AZR 48/19 - Rn. 18, juris).

    In einem solchen Fall erweist sich die Mitunterzeichnung durch eine hierfür unzuständige Person oder Stelle als unschädlich (BAG, Urteil vom 26. Februar 2020 - 4 AZR 48/19 - Rn. 18, juris).

  • BAG, 25.11.2009 - 10 AZR 737/08

    Baugewerbe - selbständige Betriebsabteilung - Verjährung

    Auszug aus LAG Hessen, 29.06.2023 - 9 Sa 1191/22
    Vom betrieblichen Geltungsbereich des § 1 Abs. 2 VTV werden nach der Tarifsystematik nur Betriebe, nicht aber selbständige Betriebsabteilungen ausgenommen, in denen überwiegend Tätigkeiten des jeweiligen Gewerbes nach Abschnitt VII verrichtet werden (BAG, Urteil vom 25. November 2009 - 10 AZR 737/08 - Rn. 20-23, juris).

    Verschiedenen Ausnahmetatbeständen zuzuordnende Tätigkeiten sind nicht zusammenzurechnen (BAG, Urteil vom 14. Juli 2021 - 10 AZR 135/19 - Rn. 32, juris; BAG, Urteil vom 27. März 2019 - 10 AZR 512/17 - Rn. 30, juris; BAG, Urteil vom 25. November 2009 - 10 AZR 737/08 - Rn. 15, juris).

  • BAG, 24.02.2010 - 10 AZR 759/08

    Betonsteinwerk - selbstständige Betriebsabteilung

    Auszug aus LAG Hessen, 29.06.2023 - 9 Sa 1191/22
    Eine bloße betriebsinterne Spezialisierung in der Art, dass getrennte Arbeitsgruppen jeweils bestimmte Aufgaben erfüllen, genügt für die Annahme einer selbständigen Betriebsabteilung im tariflichen Sinne nicht (BAG, Urteil vom 24. Februar 2010 - 10 AZR 759/08 - Rn. 14, juris; BAG, Urteil vom 21. November 2007 - 10 AZR 782/06 - Rn. 30, juris).

    Bei einem Betrieb mit mehreren Abteilungen kann eine selbständige Betriebsabteilung vielmehr nur angenommen werden, wenn in den einzelnen Abteilungen - zusätzlich zu der räumlichen Abgrenzung - ein eigenständiger Leitungsapparat vorhanden ist, der die dort anstehenden arbeitstechnisch erforderlichen Maßnahmen plant und die der Betriebsabteilung zugeordneten Betriebsmittel zusammenfasst, ordnet und gezielt einsetzt (BAG, Urteil vom 30. Oktober 2019 - 10 AZR 177/18 - Rn. 36, juris; BAG, Urteil vom 24. Februar 2010 - 10 AZR 759/08 - Rn. 14, juris).

  • BAG, 11.03.1998 - 10 AZR 220/97

    Gewerbliche Erbringung baulicher Leistungen

    Auszug aus LAG Hessen, 29.06.2023 - 9 Sa 1191/22
    Dasselbe gilt für Personen und Unternehmen, die für ihren eigenen Bedarf bauen oder ein Gebäude sanieren lassen und auf diese Weise ihr Kapital anlegen (vgl. BAG 11. März 1998 - 10 AZR 220/97 - zu II 1 b der Gründe).

    Auch bereits zuvor war nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. BGH, Urteil vom 10. Mai 1979 - VII ZR 97/78 - juris) als auch des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteil vom 11. März 1998 - 10 AZR 220/97 - Rn. 19, juris) angenommen worden, dass die Errichtung von Gebäuden, die der Instandsetzung gleichzustellen ist, zum Zwecke der Vermietung und Verpachtung durch den Eigentümer grundsätzlich zwar kein Gewerbebetrieb des Vermieters, sondern eine Art Nutzung des Eigentums am Grundstück sei.

  • BAG, 20.04.1988 - 4 AZR 646/87

    Reichweite der Allgemeinverbindlichkeit bei fehlender Tarifzuständigkeit. -

    Auszug aus LAG Hessen, 29.06.2023 - 9 Sa 1191/22
    Damit haben sie den tariflichen Anwendungsbereich erkennbar auf solche Arbeitgeber beschränkt, die sich "berufsmäßig" dem Baugewerbe gewidmet haben und einem der beiden Mitgliedsverbände angehören können, die die Verfahrenstarifverträge auf Arbeitgeberseite abgeschlossen haben (vgl. BAG 20. April 1988 - 4 AZR 646/87 - BAGE 58, 116).

    (3) Unabhängig von einer bestehenden Gewinnerzielungsabsicht zählen deshalb solche Betriebe nicht zum Baugewerbe, die bauliche Leistungen ausschließlich zu erzieherischen oder therapeutischen Zwecken erbringen lassen, um die Arbeitsfähigkeit der dazu eingesetzten Personen wiederzugewinnen oder zu steigern (vgl. BAG 20. April 1988 - 4 AZR 646/87 - BAGE 58, 116).

  • BAG, 17.05.2017 - 7 ABR 21/15

    Betriebsteil - räumlich weite Entfernung vom Hauptbetrieb

    Auszug aus LAG Hessen, 29.06.2023 - 9 Sa 1191/22
    Ein Betrieb im betriebsverfassungsrechtlichen Sinn ist eine organisatorische Einheit, innerhalb derer der Arbeitgeber zusammen mit den vom ihm beschäftigten Arbeitnehmern bestimmte arbeitstechnische Zwecke fortgesetzt verfolgt (BAG, Urteil vom 17. Mai 2017 - 7 ABR 21/15 - Rn. 17, juris).

    (1) Zur fortgesetzten Verfolgung arbeitstechnischer Zwecke müssen die in der Betriebsstätte vorhandenen materiellen und immateriellen Betriebsmittel zusammengefasst, geordnet und gezielt eingesetzt und die menschliche Arbeitskraft von einem einheitlichen Leitungsapparat gesteuert werden (BAG, Beschluss vom 17. Mai 2017 - 7 ABR 21/15 - Rn. 17, juris).

  • BAG, 30.10.2019 - 10 AZR 177/18

    Klage auf Sozialkassenbeiträge - Streitgegenstand

    Auszug aus LAG Hessen, 29.06.2023 - 9 Sa 1191/22
    Da im VTV selbst eine Definition des Betriebsbegriffs fehlt, greift das BAG (Urteil vom 30. Oktober 2019 - 10 AZR 177/18 - Rn. 35, juris) auf den allgemeinen Betriebsbegriff im BetrVG zurück.

    Bei einem Betrieb mit mehreren Abteilungen kann eine selbständige Betriebsabteilung vielmehr nur angenommen werden, wenn in den einzelnen Abteilungen - zusätzlich zu der räumlichen Abgrenzung - ein eigenständiger Leitungsapparat vorhanden ist, der die dort anstehenden arbeitstechnisch erforderlichen Maßnahmen plant und die der Betriebsabteilung zugeordneten Betriebsmittel zusammenfasst, ordnet und gezielt einsetzt (BAG, Urteil vom 30. Oktober 2019 - 10 AZR 177/18 - Rn. 36, juris; BAG, Urteil vom 24. Februar 2010 - 10 AZR 759/08 - Rn. 14, juris).

  • BAG, 16.09.2020 - 10 AZR 56/19

    Baugewerbe - Nutzung und Verwaltung eigener Immobilien

    Auszug aus LAG Hessen, 29.06.2023 - 9 Sa 1191/22
    Der vom Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 16. September 2020 - 10 AZR 56/19 - entwickelte neue Gewerbebegriff verbiete sich.

    Eine Gewinnerzielungsabsicht ist nicht erforderlich (BAG, Urteil vom 16. September 2020 - 10 AZR 56/19 - Rn. 30ff, juris).

  • BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 33/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

    Auszug aus LAG Hessen, 29.06.2023 - 9 Sa 1191/22
    Diese Auffassung teilt das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung auch für § 5 Abs. 1a TVG (BAG, Beschluss vom 20. November 2018 - 10 ABR 12/18 - Rn. 63, juris; BAG, Urteil vom 21. März 2018 - 10 ABR 62/16 - Rn. 14.ff. juris; BAG, Beschluss vom 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 95, juris).
  • BAG, 21.03.2018 - 10 ABR 62/16

    Wirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärungen von Tarifverträgen im Baugewerbe

  • BAG, 20.11.2018 - 10 ABR 12/18

    Allgemeinverbindlicherklärung vom 4. Mai 2016 des Tarifvertrags über das

  • BAG, 22.03.2023 - 10 AZR 553/20

    Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz

  • BAG, 27.03.2019 - 10 AZR 512/17

    Betrieblicher Geltungsbereich des VTV - SokaSiG

  • BVerfG, 15.07.1980 - 1 BvR 24/74

    Allgemeinverbindlicherklärung II

  • BAG, 21.11.2007 - 10 AZR 782/06

    Arbeitnehmerentsendung - selbständige Betriebsabteilung

  • BVerfG, 20.03.2023 - 1 BvR 669/18

    Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerden betreffend Vergütung

  • BGH, 10.05.1979 - VII ZR 97/78

    Begriff des Gewerbebetriebs im zivilrechtlichen und steuerrechtlichen Sinne;

  • BAG, 20.07.2023 - 6 AZR 256/22

    Tarifvertrag - Erschwerniszuschläge - Gleichbehandlung

  • BAG, 14.07.2021 - 10 AZR 135/19

    Beitragspflichten zu dem Sozialkassensystem der Bauwirtschaft -

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